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NWB Nr. 3 vom Seite 158

Neues Versicherungsvermittlerrecht

Am ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung umgesetzt.

Das Gesetz unterwirft die bislang frei zugänglichen Berufe der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater künftig einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Dazu werden in der Gewerbeordnung Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie – in das Versicherungsvertragsgesetz – Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden beim Abschluss eines Versicherungsvertrags eingeführt. Zuständig für die Erlaubniserteilung und Registrierung sind die Industrie- und Handelskammern.

Die IHK's, die Versicherungsunternehmen und -vermittler haben fünf Monate Zeit zur Vorbereitung auf diese grundlegenden Änderungen, da das Gesetz erst am in Kraft treten wird. Eine Verordnung zur Konkretisierung insbesondere bezüglich der künftig vorgeschriebenen Sachkundeprüfung für Vermittler und das Registrierungsverfahren wird zeitgleich in Kraft treten.

Die neuen Beratungs- und Informationspflichten sollen helfen, den V...

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