BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 1620/04
Leitsatz
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Instanzenzug: Brandenburgisches OLG 15 UF 233/00 vom
Tenor
Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwältin H. beigeordnet.
Fundstelle(n):
ZAAAC-34468