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ArbG Bad Hersfeld 04.11.1998 2 Ca 255/98

Arbeitsrecht; | sittenwidrige Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts

Eine monatliche Vergütung von 610 DM bzw. 1 300 DM für einen angestellten Rechtsanwalt bei einer 35-Stunden-Woche ist sittenwidrig und daher unwirksam. In diesem Fall wird gem. § 612 Abs. 2 BGB ein angemessenes Gehalt geschuldet, das sich für die Zeit nach dem 2. Staatsexamen wie folgt bemißt (vgl. BRAK-Mitt. 5/1996): 1. Berufsjahr 4 200 DM, 2. Berufsjahr 5 000 DM, 3. Berufsjahr 6 000 DM, 4. Berufsjahr 6 500 DM. Dabei ist von einer 50-Stunden-Woche auszugehen, so daß bei einer niedrigeren Arbeitszeit eine entsprechende Kürzung stattfindet (ArbG Bad Hersfeld, Urt. v. - 2 Ca 255/98; Berufung beim LAG Frankfurt/M. eingelegt - Az. 5 Sa 169/99).

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