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Bauvertrag; | Ausschluß des freien Kündigungsrechts - Mehrwertsteuer auch ohne Leistung?
Eine nachträgliche rechtsgeschäftliche Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag folgt nicht schon daraus, daß die Prozeßbevollmächtigten der Parteien die VOB/B für anwendbar halten (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG). Eine AGB eines Bauvertrages, die das in § 649 Satz 1 BGB geregelte freie Kündigungsrecht des Auftraggebers ausschließt, ist unwirksam. Ob die infolge einer Kündigung nicht erbrachten Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen und dementsprechend der Auftragnehmer vom Auftraggeber Mehrwertsteuer auch für den Vergütungsteil verlangen kann, dem keine Leistungen zugrunde liegen, ist eine Frage der gemeinschaftsrechtlichen Auslegung der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG). Damit ist ggf. nach Art. 234 EG (früher Art. 177 EGV) der EuGH zu befassen ().