Aufrechnungsbefugnis gegenüber einer Forderung des Insolvenzschuldners auf Grund einer neuen gewerblichen Tätigkeit
Leitsatz
Bei landesrechtlichen Vorschriften über die Beschränkung oder Erweiterung von Aufgaben der Finanzämter auf der Grundlage des
§ 17 Abs. 2 Satz 3 FVG handelt es sich um Regelungen der sachlichen Zuständigkeit.
Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Abgrenzung einer "echten" Freigabe eines Vermögensgegenstandes von
einer lediglich "modifizierten" Freigabe sind auch bei der Beurteilung der Frage maßgeblich, ob einer vom Finanzamt nach §
226 AO erklärten Aufrechnung gegen eine Forderung des Insolvenzschuldners auf Grund einer neuen gewerblichen Tätigkeit das
Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegensteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 328 Nr. 5 CAAAC-34292
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.12.2006 - 1 K 1950/05
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