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Berufsrecht; | Anbieten rechtsberatender Leistungen im Internet
Das Angebot eines Rechtsanwalts, der im Internet unter der Homepage ,,rechtsratgeber.de'' rechtsberatende Leistungen anbietet, unterfällt dem Teledienstgesetz. Erforderlich ist daher gem. § 6 Nr. 1 TeledienstG die Nennung des vollständigen Namens und der Anschrift des Anbieters. Mit dem auf der Homepage im ,,Impressum'' gegebenen Hinweis ,,Dr. jur. H., Hamburg'' liegt ein Verstoß gegen § 6 Nr. 1 TeledienstG vor. Diese Rechtsnorm ist jedoch als nicht wertbezogene Ordnungsvorschrift einzuordnen, so dass nur bei gezielt planmäßigem Handeln mit der Absicht, einen unlauteren Vorsprung im Wettbewerb zu erzielen, ein sittenwidriges Handeln gem. § 1 UWG bejaht werden kann. § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO, der die Abtretung von anwaltlichen Gebührenforderungen an Nicht-Rechtsanwälte verbietet, verbietet dem Rechtsanwalt nicht, dem Mand...