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BFH 18.10.2006 IX R 28/05, StuB 1/2007 S. 38

Einkommensteuer | Verlustausgleichsregelung bei Veräußerungsgeschäften ist verfassungsgemäß

Die Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG durch § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG ist verfassungsgemäß (Bezug: § 23 Abs. 1 Nr. 2, § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG).

Praxishinweise: Der Ausschluss eines vertikalen Verlustausgleichs ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 23 EStG gewollt. Die Sonderregelung ist auch gerechtfertigt, da es der Stpfl. in der Hand hat, durch entsprechende Wahl des Veräußerungszeitpunkts den Steuertatbestand eintreten zu lassen. Außerdem wird durch einen Verlustrücktrag bzw. Verlustvortrag sichergestellt, dass ein zutreffender Gesamtgewinn bei der Besteuerung erfasst wird.

– erl –

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