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Behandlung von VIP-Logen und Hospitality-Leistungen
Pauschale Entgeltsaufteilung bei Paketpreisen analog der ertragsteuerlichen Vereinfachungsregelungen
Im Zusammenhang mit Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten sowie von Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 hat das BMF frühzeitig zur ertragsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen Stellung bezogen. Im wurde aus Vereinfachungsgründen eine pauschale Aufteilung von Paketpreisen für VIP-Logen zugelassen, die im Rahmen des auch auf die Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 ausgedehnt wurde. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung derartiger Leistungen, insbesondere bei Paketpreisen, hat sich die Finanzverwaltung erst jetzt im Rahmen des geäußert.
Allgemeines
Wird zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Leistungsempfänger (Sponsor) ein Paketpreis und keine gesonderte Aufteilung des Entgelts vereinbart, soll in sinngemäßer Anwendung der ertragsteuerlichen Vereinfachungsregelung nunmehr auch umsatzsteuerlich das Entgelt pauschal aufgeteilt werden können. Dabei entfallen grundsätzlich
40 % auf Werbung,
30 % auf Bewirtung,
30 % auf Eintrittsberechtigung.
Werden Räumlichkeiten außerhalb von Sportereignissen m...