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Kapitalertragsteuer in Europa am Ende?
Quellensteuerabzug verletzt Niederlassungsfreiheit
Seit Jahrzehnten ist die Kapitalertragsteuer auf Dividenden eine beliebte Methode der Aufteilung von Besteuerungsrechten zwischen dem Quellenstaat der zahlenden Gesellschaft und dem Sitzstaat des Einkunftsberechtigten. Die im Quellenstaat einbehaltene Steuer wird im Sitzstaat des Einkunftsberechtigten auf dessen Einkommensteuerschuld angerechnet, womit er nur einmal belastet wird. Inzwischen mehren sich mit der zunehmenden Flexibilität innerhalb der EU die Fälle, in denen dieser elegante Ausgleich infolge fehlender Anrechnungsmöglichkeiten vereitelt wird. Da der Sitzstaat üblicherweise nicht bereit ist, den woanders abgeführten Betrag zu vergüten, entsteht zwangsläufig eine insoweit anlagehemmende Doppelsteuerung. Diese Wirkung hat der EuGH als Verletzung der Niederlassungsfreiheit gewertet. Da sich der Fall auf viele andere Sachverhalte übertragen lässt, werden die Finanzminister Europas nicht umhin kommen, sich mit mehr oder minder tief greifenden Änderungen des Systems auseinander zu setzen.
Sachverhalt
Kurz vor Geltung der Mutter-Tochter-Richtlinie schüttete eine französische Tochtergesellschaft eine Dividende an ihre niederländische Mutter unter Einbehalt der im DBA ...