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Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos
Bei der erstmaligen Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos zum sind die von einer Gemeinde als Trägerkörperschaft an den Betrieb gewerblicher Art vor dem Systemwechsel am gewährten Ausgleichsleistungen für erlittene Verluste zu berücksichtigen. Im steuerlichen Einlagekonto sind Einlagen zu erfassen, welche zur Ausstattung des Betriebs gewerblicher Art mit finanziellen Eigenmitteln (Eigenkapital) geleistet wurden, soweit diese nicht – rechtlich zulässig – Stammkapital darstellen. Hierbei ist auf den Willen der Trägerkörperschaft abzustellen, wie er sich in dem betreffenden Gemeinderatsbeschluss dokumentiert. Nur dann, wenn die Trägerkörperschaft ausdrücklich das Stammkapital erhöhen wollte (Änderung der Betriebssatzung), liegt keine Einlage vor. Regiebetriebe si...