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Zwischenstaatliche Rechtshilfe in Steuerstrafsachen
Das BMF hat die Grundsätze für den zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehr in Steuerstrafsachen (einschließlich Steuerordnungswidrigkeiten) veröffentlicht. Das Schreiben gilt nicht für Abgaben, die in die Zuständigkeit der Zollverwaltung fallen. Im Einzelnen gibt das Schreiben u. a. einen Überblick über Rechtsgrundlagen, Umfang, Verfahren und Kosten des zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehrs, deutsche Rechtshilfeersuchen an das Ausland und ausländische Rechtshilfeersuchen in Steuerstrafsachen, Rechtsschutz, Auskunfts- und Unterstützungsmöglichkeiten, Besonderheiten zu einzelnen Vertragsstaaten und Hinweise auf Fundstellen.