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Steuerberatung | Berufspraktische Tätigkeit vor Ergehen der Prüfungsentscheidung
Wie der NWB TAAAC-33459 entschieden hat, ist die Feststellung des Studienerfolgs durch die Prüfungsentscheidung auf den Zeitpunkt zurückzubeziehen, in dem der Bewerber sämtliche Prüfungsleistungen erbracht hat; eine nach diesem Zeitpunkt ausgeübte praktische Tätigkeit ist bei der Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu berücksichtigen, auch wenn die Prüfungsentscheidung noch nicht ergangen war.