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BBKM Nr. 1 vom Seite 19

Der richtige Umgang mit Schätzungsbescheiden

Mit der doppelten Belehrungspflicht Haftungsgefahren minimieren

von Carsten Hömig, Bonn

Es gehört zum täglichen Brot des Steuerberaters, vom Mandanten nicht rechtzeitig vorlegte Unterlagen anzufordern, um Termine für die Abgabe steuerrelevanter Erklärungen wahrzunehmen. Häufig ist jedoch alles Bitten und Drängen vergeblich. Hat das Finanzamt dann mit einem Schätzungsbescheid auf die nicht fristgerechte Abgabe der Steuererklärung reagiert, gilt es für den Steuerberater wachsam zu sein, um eine Haftungslage zu vermeiden. Zunächst muss der Mandant in zweifacher Hinsicht belehrt werden.

Nach der Bestandskraft von Schätzungsbescheiden werden häufig durch die Mandanten Schadensersatzansprüche gegen den steuerlichen Berater geltend gemacht:

  • Zum Teil tauchen Fälle auf, in denen auch nach Zugang des Schätzungsbescheides von den Mandanten trotz Aufforderung keine Unterlagen vorgelegt werden, so dass der Steuerberater den Jahresabschluss und die Steuererklärung nicht erstellen und damit auch den Einspruch nicht begründen kann.

  • Weiterhin existieren Fälle, in denen die Schätzungsbescheide aufgrund von Anweisungen der Mandanten deshalb rechtskräftig werden, da diese tatsächliche höhere Einnahmen erzielt haben, als in den Schätzungsbescheiden festgesetzt. Gelegentlich können sich die M...