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Regulierungsvollmacht des Berufs-Haftpflichtversicherers
Bereits mit Urteil vom (VI ZR 392/02) hat der BGH eine umfassende Regulierungsvollmacht des Versicherers in der Kfz-Versicherung anerkannt. Alles sprach seither dafür, dass die in diesem Urteil aufgeführten Grundsätze auch auf andere Versicherungssparten übertragbar sind. Für die Berufs-Haftpflichtversicherung der Steuerberater hat dies der BGH jetzt ausdrücklich bestätigt (, NWB NAAAC-29272).
Ein Steuerberater hatte Rentenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für die Jahre 1988 bis 1998 fälschlich als steuerpflichtiges Einkommen ausgewiesen. Der mit der Regulierung des aufgrund der zuviel gezahlten Einkommensteuer entstandenen Schadens befasste Berufs-Haftpflichtversicherer berief sich im Jahre 2001 für die Jahre bis 1992 auf die Einrede der Verjährung...