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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 277/99

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2144/87 Art. 2 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 2144/87 Art. 3

Entziehung einfuhrumsatzsteuerpflichtiger Waren aus der zollamtlichen Überwachung

Leitsatz

Bei der Tathandlung des "Entziehens" kommt es nur auf den Erfolg und nicht auf die Vorstellung des Handelnden an. Insbesondere ist es für die Entstehung der Abgabenschuld ohne Bedeutung, ob der Handelnde sich bewusst ist, dass durch seine Handlungen das Zollgut (hier Getreide) der zollamtlichen Überwachung entzogen wird, und ob er diesen Erfolg will.

Fundstelle(n):
EAAAC-33584

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 31.01.2000 - IV 277/99

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