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BVerfG 11.04.2001 1 BvR 1646/97

Zivilrecht; | Vertrauensschutz beim Namensrecht

Führt jemand über lange Zeit auch in amtlichen Dokumenten einen bestimmten Namen, so genießt er damit eine geschützte Position. Auch wenn die Namenseintragung ursprünglich nicht korrekt gewesen sein mag, kann dies nicht ohne Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen rückgängig gemacht werden. Dagegen muss das öffentliche Interesse an der Richtigkeit von Eintragungen in Personenstandsurkunden abgewogen werden ().

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