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Einkommensteuer | Amtsveranlagung: Keine Aussetzung des Verfahrens wegen möglicher Gesetzesänderung
Das NWB VAAAC-32268 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 €), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG von Amts wegen durchzuführen. (2) Eine künftige mit Rückwirkung versehene Gesetzesänderung ist kein Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen für die Entscheidung des Rechtsstreits vorgreiflich ist (Anschluss an ). – Anmerkung: Die materiellrechtliche Frage zur Notwendigkeit einer Amtsveranlagung bei höheren Minusbeträgen nicht der Lohnsteuer unterliegender Einkünfte wa...