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Unterhaltsrecht; | Unterhaltsbemühungen eines Unterhaltsschuldners bei Umschulungsmaßnahmen
Mit Beschl. v. - WF 87/98 hat das Thüringer OLG entschieden, daß bei einem arbeitslosen Unterhaltsschuldner die Leistungsfähigkeit nicht nur durch die tatsächlich vorhandenen Mittel, sondern auch durch solche Mittel bestimmt wird, die er bei gutem Willen durch zumutbare Erwerbstätigkeit, u. U. im Wege eines Orts- und Berufswechsels erzielen könnte. Vier Bewerbungen in einem Zeitraum von mehr als acht Monaten seit dem Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den früheren Arbeitgeber reichen nicht aus; nach der Rechtsprechung des Senates sind durchschnittlich 20 ernsthafte Erwerbsbemühungen im Monat vorauszusetzen. Allerdings entfällt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei einer vom Arbeitsamt angebotenen Umschulung für die Dauer der Umschulung, da auf diese Weise...