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BBV 1/2007 S. 3

Stiftungen: Mit wenig Einsatz Gutes tun

In den kommenden zehn Jahren geht ein Vermögen von rund 2,5 Billionen € auf die nächste Generation über. Die Vermögenswerte wandern dabei auch aufgrund der verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen zunehmend in Stiftungen.

Um selbst eine Stiftung zu gründen, sind jedoch Beträge von rund 500.000 € erforderlich. Zurzeit sind davon 307.000 € als Sonderausgaben abziehbar; künftig soll sich der Betrag auf 750.000 € erhöhen. Zusätzlich sind für laufende Zuwendungen derzeit 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig sowie unabhängig davon ein Ausgabenabzug von 20.450 € (§ 10b Abs. 1 Satz 1 bis 3 EStG).

Privatanleger haben nun die Möglichkeit, bereits ab einem Betrag von 10.000 € über eine Zustiftung Gutes zu tun. Die Deutsche Bank bietet unter dem Namen db Stiftung Select über den Deutschen ...

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