Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte
4. Aufl. 2007
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil 2: Die Zinsinformationsverordnung (ZIV) – Ein Überblick
Verwaltungsanweisungen: BStBl I 2005, 29, betr. Einführungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung (ZIV).
I. EU-Zinsrichtlinie
1200 Zur Vermeidung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung bzw. zur steuerlichen Erfassung von Zinseinkünften innerhalb der europäischen Union hat der Rat der Europäischen Union die „EU-Zinsrichtlinie” vom erlassen. Bei ihr handelt es sich grundsätzlich um einen automatisierten Informationsaustausch über Zinseinnahmen von EU-Ausländern. Sie trifft Regelungen zur Erfassung und Meldung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen, die an natürliche Personen mit einem Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat erfolgen.
Für die EU-Mitgliedsstaaten Österreich, Luxemburg und Belgien ist vorerst kein Meldeverfahren, dafür aber die Erhebung einer Quellensteuer auf Zinseinnahmen vorgesehen.
Zur Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie ist die Zinsinformationsverordnung erlassen worden.
II. Inkrafttreten der Zinsinformationsverordnung
Am ist die EU-Zinsrichtlinie und damit auch die Zinsinformationsverordnung (ZIV) in Kraft getreten. Ab diesem Stichtag sind für Kreditinstitute neue Legitimationspflichten gegeben. Betroffen sin...