Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 338 Gebührenarten

Huethig-Jehle-Rehm, Wolfgang Fischer (Februar 2015)

1. Gebührenarten

1Im Vollstreckungsverfahren dürfen für die Pfändung, die Wegnahme und die Verwertung Gebühren nur erhoben werden, wenn die in den §§ 339–341 näher umschriebenen Voraussetzungen vorliegen und die Sache richtig behandelt wurde (§ 346 Abs. 1). Darüber hinaus können für Tätigkeiten des Vollziehungsbeamten und der Vollstreckungsbehörde keine Gebühren geltend gemacht werden. Die Aufzählung ist abschließend.

2. Übersicht über die bei der Vollstreckung anfallenden Gebühren

2


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Pfändungsgebühr
Wegnahmegebühr
Verwertungsgebühr
§ 339
§ 340
§ 341
Die Gebühr wird erhoben
für die Pfändung von beweglichen Sachen, von Tieren, von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind, von Forderungen, von anderen Vermögensrechten (§ 339 Abs. 1)
für die Wegnahme von beweglichen Sachen einschließlich Urkunden in den Fällen der §§ 310, 315 Abs. 2 Satz 5, 318, 321, 331 und 336
für die Versteigerung und andere Verwertung (z. B.: freihändiger Verkauf) von gepfändeten Gegenständen oder Sicherungsgut (§ 341 Abs. 1)
Die Gebühr entsteht
sobald der VollzB Schritte zur Ausführung des Vollstreckungsauftrages unternommen hat (§ 339 Abs. 2 Nr. 1), mit der Zustel...