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BFH 09.06.1999 I R 64/97

Einkommensteuer; | steuerliche Abzugsverbote gelten auch für Rückstellungen

Eine Rückstellung darf in der Steuerbilanz nicht gebildet werden, wenn ein steuerliches Abzugsverbot (hier: gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 1 EStG für Geldbußen) besteht. Läßt das Abzugsverbot Ausnahmen zu (hier: gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG für die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils), müssen die Voraussetzungen dafür am Bilanzstichtag objektiv vorliegen (). Besteht ein steuerliches Abzugsverbot für eine nach Handelsrecht zu bildende Rückstellung, so wird der entsprechende, gem. § 5 Abs. 1 EStG auch für das Steuerrecht maßgebliche handelsrechtliche Passivposten durch außerbilanzielle Hinzurechnung im Ergebnis neutralisiert. Eine Vorlage an den EuGH im Hinblick auf die Rechtsfrage nach den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für ein zu erwartendes, aber nach Grund und Höhe noch ungewisses Kartellbußgeld auch ...

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