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Kraftfahrzeugsteuer; | Besteuerung von Pick-up-Fahrzeugen
Mit Urt. v. - VII R 73/00 (NWB EN-Nr. 533/2001) hat der BFH - entgegen der Rechtsansicht des (EFG 2000 S. 1203) - entschieden, dass ein sog. Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t (Typ: Mitsubishi L 200) kraftfahrzeugsteuerlich als Pkw zu behandeln ist. Mit diesem Urt. hat der BFH im Ergebnis die bundeseinheitliche Auffassung der FinVerw bestätigt. Es besteht deshalb kein Grund mehr, in einschlägigen Fällen Einsprüche weiterhin ruhen zu lassen (s. dazu NWB EN-Nr. 117/2001). Gem. 3 - S 6104/11 sind etwaige insoweit noch anhängige Einspruchsverfahren gem. § 363 Abs. 2 Satz 4 AO fortzusetzen und ggf. über entsprechende Rechtsbehelfe, soweit sie ni...