Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts

Huethig-Jehle-Rehm, Peter Leopold (Dezember 2016)

Ergänzende Vorschriften

Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom , BStBl I 2005, 855 (Anh. I.5)

Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG), in der Fassung der Bekanntmachung vom , GVBl 1971, 1, zuletzt geändert durch Gesetz vom , GVBl 2006, 387

Postgesetz (PostG) vom , BGBl I 1997, 3294, zuletzt geändert am , BGBl I 2006, 2407

§§ 177 bis 182 Zivilprozessordnung (ZPO) in der Fassung vom , BGBl I 2005, 3202, zuletzt geändert am , BGBl I 2012, 2745

Verwaltungsanweisungen

AEAO zu § 122, zu § 197 (Anh. III.1)

1. Anwendungsbereich

1§ 122 trifft Regelungen über die Verpflichtung zur Bekanntgabe, den Bekanntgabeadressaten, den Empfänger und die Art und den Zeitpunkt der Bekanntgabe von VA (§ 118). Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob der VA im Festsetzungs-, Erhebungs- oder Vollstreckungsverfahren ergeht (BFH, BStBl II 2001, 463). Besondere Regelungen enthalten Abs. 6 für an mehrere Beteiligte bekannt zu gebende VA, Abs. 7 für schriftlich zusammengefasste Bescheide gegenüber Ehegatten, Ehegatten mit Kindern und Alleinstehende mit Kindern, § 197 für die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (AEAO zu § 197 mit Beispielen, Anh. III.1), § 123 für einen Beteiligten ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, in...