Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 76 Sachhaftung

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Jürgen Rader (Januar 2014)

I. Anwendungsbereich

1§ 76 behandelt die Sachhaftung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben i. S. des Art. 4 Nr. 10 und 11 ZK sowie Verbrauchsteuern (vgl. hierzu § 1 Abs. 1 Satz 3 Zollverwaltungsgesetz). Die Vorschrift findet auf die Umsatzsteuer keine Anwendung (auch nicht entsprechend).

II. Gegenstand der Haftung

2Die Haftung nach § 76 führt zu keiner persönlichen Haftung des Steuerschuldners, sondern eröffnet die Haftung verbrauchsteuer- oder einfuhr- und ausfuhrabgabenpflichtiger Waren für die auf ihnen ruhenden Abgaben. Dieser dem Pfandrecht an beweglichen Sachen im bürgerlichen Recht vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Sachhaftung ist gegenüber allen sonstigen, auch dinglichen Forderungen Dritter, der Vorrang eingeräumt (Abs. 1). Danach hat der Steuergläubiger das Recht (BFH, BStBl II 1989, 491),

  1. sich ohne Rücksicht auf Privatrechte irgendwelcher Art wegen der Zoll- und Steuerschulden an die Waren und Erzeugnisse zu halten und die Bezahlung durch deren Zurückhaltung zu erzwingen oder sich durch Versteigerung der Waren und Erzeugnisse nach § 327 zu befriedigen;

  2. zur Sicherung dieses Rechts die tatsächliche Verfügung Dritter über die Waren und Erzeugnisse zu verhinde...