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Einkommensteuer; | Volontariat als Berufsausbildung (§§ 32, 62, 63 EStG)
Eine Volontärtätigkeit, die ausbildungswillige Kinder vor Annahme einer voll bezahlten Beschäftigung gegen geringe Entlohnung absolvieren, ist nach dem grds. als Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzuerkennen, wenn das Volontariat der Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation dient und somit der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht. Soweit das BSG in diesem wie im Sachverhalt VI R 92/98 (NWB EN-Nr. 1189/99) zu § 2 BKGG a. F. eine abweichende Auffassung vertreten hat (z. B. NJW 1995 S. 701), besteht keine Veranlassung, den GmSOGB anzurufen.