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BFH 09.06.1999 VI R 92/98
Einkommensteuer; | Promotionsvorbereitung als Berufsausbildung (§§ 32, 62, 63 EStG)
Zur Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG gehört auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluß an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird ().