Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorliegen einer Steuerhinterziehung
Sind nach dem – auf die Aussage des steuerlichen Bevollmächtigten der Steuerpflichtigen gestützten – Ergebnis der Beweiswürdigung nach Antritt einer Erbschaft von 4 Mio. DM angeforderte Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1989 bis 1991 im April 1992 in den Hausbriefkasten des Finanzamts eingeworfen worden, schließt dies einen die Verlängerung der Festsetzungsfrist rechtfertigenden Hinterziehungsvorsatz aus. Die Behauptung, dass die Steuererklärungen in den Machtbereich der Finanzbehörde gelangt sind, kann bei unübersichtlicher Aktenlage nicht dadurch widerlegt werden, dass keine Erklärungen in den Steuerakten abgeheftet sind.