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Frankreich | Finanzgesetz 2007
Am hat der französische Gesetzgeber die Steuerreformvorschläge im Finanzgesetz 2007 abschließend beraten und angenommen. Da im französischen Steuersystem die laufende Einkommensteuer erst im Folgejahr zu zahlen ist, gelten die Regelungen für die Veranlagung der Einkünfte 2006 und somit rückwirkend ab dem . Die Steueränderungen betreffen im Wesentlichen die Umstellung des Einkommensteuertarifs von sieben auf fünf Stufen unter Berücksichtigung des Wegfalls des 20 %igen pauschalen Werbungskostenfreibetrags für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Einkommensteuertarif für das Steuerjahr 2006 beträgt somit 0 % bis 5.614, 5,5 % ab 5.614 bis 11.198, 14 % ab 11.198 bis 24.872, 30 % über 24.872 bis 66.679 und 40 % ab 66.679 (alles in €). Daneben w...