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Einkommensteuer | ausländische Berufssportler mit Wohnsitz und Betriebsstätte im Inland
▶ Urteil: Im Verhältnis zu Kenia führt die Betriebsstätte eines Berufssportlers im Inland stets zu einem umfassenden Besteuerungsrecht Deutschlands. Art. 17 DBA-Kenia greift nicht ein (EFG 2006, S. 1677).
▶ Hinweis: Die Klin., kenianische Staatsangehörige, war im Streitjahr 1994 als Langstreckenläuferin und Berufssportlerin tätig. Trainiert wurde sie im Rahmen einer Läufergruppe von dem in Deutschland ansässigen X. Dieser gewährte ihr Unterkunft, plante und überwachte ihr Training, organisierte die Wettkämpfe und Trainingslager, betreute die Klin. bei Wettkämpfen und organisierte die Öffentlichkeitsarbeit der Klin. Die Klin. war am Wohnort des X in einer Ferienwohnanlage untergebracht. Das FG geht – wie auch das Finanzamt – davon aus, dass die Klin. in 1994 unbeschränkt einkommenste...