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Doppelbesteuerung | Gesetz zu dem DBA-Slowenien vom
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (Drucks. 16/2993) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucks. 16/2707) unverändert angenommen. Das DBA ist im BGBl II 2006, S. 1091, veröffentlicht.