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FG Saarland 22.09.2006 1 K 297/03, NWB 52/2006 S. 420
Lohnsteuer | Steuerfreiheit der Einnahmen aus der Tätigkeit als Schwimmlehrer?
Ein bei einer Gemeinde angestellter Schwimmlehrer, der mit Billigung des Arbeitnehmers, aber auf eigene Kosten und eigenes Risiko Schwimmkurse durchführt, erzielt insoweit keine steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG ().