Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Niedersachsen 12.01.2006 11 K 11330/02, NWB 52/2006 S. 419

Einkommensteuer | Gewerbesteuerpflicht eines Hofladens

Bei Steuerpflichtigen, die Landwirtschaft betreiben und Teile ihrer Erzeugnisse im eigenen Ladengeschäft umsetzen, ist in der Regel ein einheitlicher land- und forstwirtschaftlicher Betrieb anzunehmen, wenn mehr als 40 v. H. der Erzeugnisse der Landwirtschaft im Durchschnitt der Jahre im eigenen Ladengeschäft umgesetzt werden und dieses mit der Landwirtschaft wirtschaftlich eng verbunden ist. Entscheidend ist grundsätzlich ein Mengenvergleich der Absatzwege. Liegt der Anteil der im Hofladen umgesetzten eigenerzeugten Produkte im Durchschnitt der Jahre unter 40 v. H., stellt der Hofladen einen eigenständigen Gewerbebetrieb dar. Der Zukauf von Handelsware kann einen Hofladen zum Gewerbebetrieb machen. Bei einem Schweinemäster, der daneben den Anbau von Spargel, Himbeeren und Erdbeeren betrei...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen