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Familienförderung | Elterngeldrechner
Für Geburten ab tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgelds. Kernstück des Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetzes (BEEG) ist die Einkommensersatzleistung in Höhe von 67 % des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1 800 €; die Mindestförderung beträgt (auch für nicht erwerbstätige Elternteile) 300 €. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf seiner Homepage unter www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ einen Rechner zur Ermittlung des persönlichen Anspruchs auf Elterngeld bereit.