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Grundsicherung | Aufstockung des Arbeitslosengelds II wegen der Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern
Die durch die Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern, die beim geschiedenen Ehepartner leben, entstehenden Kosten sind grundsätzlich nicht zusätzlich zur Regelleistung und zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung zu gewähren, da sie in § 23 SGB II, der die abweichende Erbringung von Leistungen regelt und zusätzliche Leistungen etwa für die Erstausstattung der Wohnung und für Bekleidung vorsieht, nicht aufgeführt sind. Allerdings können diese Kosten ausgeglichen werden, wenn den Kindern ein eigener Anspruch auf die Regelleistung des SGB II für diese Tage wegen Bestehens einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft zuzubilligen wäre; die Annahme einer solchen Bedarfsgemeinschaft ist aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich. Die Übernahme von Fahrtkosten kann nach § 73 SGB XII durch den Träger der Sozia...