Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Wegfall des Erfordernisses der Steuerfestsetzung
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Verfügung v. 12. 9. 2006 - S 0331 - 3 St 41M NWB EAAAC-16454 darauf hingewiesen, dass nach Ausschlagung der Erbschaft durch sämtliche Erben keine verfahrensrechtliche Notwendigkeit mehr besteht, noch ausstehende Steuerfestsetzungen vorzunehmen. Es liegt insoweit kein Fall des § 156 Abs. 2 AO vor. Ist eine juristische Person nach Liquidation oder von Amts wegen im Handelsregister gelöscht, kann von einer Steuerfestsetzung nach § 156 Abs. 2 AO abgesehen werden, weil Steuerbescheide nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand bekannt gegeben werden könnten und Vermögenswerte zur Begleichung der festzusetzenden Steuerschulden ohnehin nicht mehr zur Verfügung stehen.