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Der Verwaltungsakt in der Abgabenordnung
I. Einführung
Eines der Zentralgestirne im Universum des Steuerrechts ist der Verwaltungsaktsbegriff i. S. des § 118 Abgabenordnung (AO 1977). Das gilt gleichermaßen für Wissenschaft und Praxis. Der Verwaltungsakt (VA) ist die wichtigste Handlungsform der Finanzbehörden, da er im Steuerrecht, dem Paradebeispiel der Eingriffsverwaltung, den Abschluss des steuerlichen Erhebungsverfahrens bildet. Dass der gerichtliche Rechtsschutz nicht mehr S. 13wie früher an das Vorliegen eines VA gebunden ist, hat die Bedeutung des Rechtsinstituts nicht geschmälert.
Auch in mündlichen und schriftlichen Prüfungen dient der VA oft als Ausgangspunkt für zahlreiche weiterführende Fragestellungen, seien es Zugangs- und Bekanntgabeprobleme, Fragen nach dem möglichen Rechtsschutz oder einfach Überlegungen zur materiellen Rechtmäßigkeit. Dabei sollte stets im Blickfeld bleiben, dass sich hinter dem VA-Begriff selbst eine dogmatische Struktur verbirgt, die allerlei Fragestellungen enthält, die immer wieder Gegenstand von rechtswissenschaftlicher Erörterung sind, sei es im wissenschaftlichen Disput oder im Prüfungsgespräch. In diesem Beitrag werden zum einen wegen ihrer Prüfungsrelevanz die Tatbestandsme...