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Einkommen-/Lohnsteuer | Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2007
Durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom (BGBl I S. 1652, BStBl I S. 432) wurde hinsichtlich der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte/Betrieb eine Systemänderung vorgenommen. Danach werden die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nunmehr der Privatsphäre (die Arbeit beginnt am Werkstor) zugerechnet. Zum Ausgleich von Härtefällen können Fernpendler ab dem 21. Kilometer der Entfernung die Entfernungspauschale – wie bisher – i. H. von 0,30 ? je Entfernungskilometer wie Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehen. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag von 4.500 € bleibt unverändert bestehen.
Das IV C 5 – S 2351 – 60/06 NWB EAAAC-31228 dazu und zu anderen Zweifelsfragen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Lände...