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Steuerberater-Rechnung bei Versand durch E-Mail
Versendet ein StB eine Rechnung als Dateianhang zu einer E-Mail, so reicht dies nicht aus, um die zugrunde liegenden Honoraransprüche einfordern zu können. § 9 StBGebV setzt vielmehr die Übermittlung der unterzeichneten Berechnung im Original voraus (AG Hamburg-Altona, Urteil vom – 319C C 337/05, DStR 2006 S. 1523).