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Pflicht des Mandanten zur Beibringung von Unterlagen
Ein steuerlicher Berater ist verpflichtet, von seinem Mandanten die für die Abgabe einer steuerlichen Erklärung erforderlichen Unterlagen substantiiert anzufordern. Dies gilt insbesondere, wenn ihm bekannt ist, dass die Finanzbehörde einen Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen hat. In einem solchen Fall hat der StB seinen Mandanten über den zu erwartenden weiteren Verfahrensablauf ebenso aufzuklären wie über den Eintritt einer etwaigen Bestandskraft des Schätzungsbescheids nach dem Wegfall des Vorbehalts des Widerrufs. Der Auftraggeber hat den Nachweis zu erbringen, dass er dem beauftragten StB sämtliche steuerlich relevanten Unterlagen und dem Auftraggeber persönlich zugegangene Bescheide der Finanzbehörde vorgelegt hat. Dies gilt auch, wenn der StB die Übergabe ...