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Ausschluss des Anfechtungsrechts im Kaufvertrag über GmbH-Anteil
In einem Kaufvertrag über Geschäftsanteile an einer GmbH kann der Ausschluss des Anfechtungsrechts auch für den Fall einer arglistigen Täuschung durch den Verkäufer wirksam vereinbart werden, wenn die übrigen Vertragsbestimmungen dem arglistig getäuschten Käufer angemessene Rechte einräumen (§ 16 GmbHG, § 123 BGB; [nrkr.], ZIP 2006 S. 1734).