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Entwurf eines Rechnungslegungsstandards zur Zwischenberichterstattung (E-DRS 21)
Der Deutsche Standardisierungsrat hat am 17.11.2006 den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Zwischenberichterstattung (E-DRS 21) veröffentlicht. Der Standardentwurf konkretisiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG), das in Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie zur Erhöhung des Anlegerschutzes und der Kapital-markteffizienz in Europa beitragen soll. Dieses Ziel wird durch eine anspruchsvolle Harmonisierung der gesetzlichen Publikationspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen erreicht: So müssen ab 2007 von allen Aktien- und Schuldtitelemittenten, die einen organisierten Markt in Eu-ropa in Anspruch nehmen, Halbjahresfinanzberichte und von Aktienemittenten auch Zwischenmitteilungen zum Quartal erstellt ...