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StuB Nr. 24 vom Seite 965

Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Wirtschafts-prüferkammer: Berufsaufsichtsreformgesetz contra Verfassungsrecht

von RA Dr. Philipp Fölsing, Hamburg
Kernthesen
  • Die Ermittlungsbefugnisse der Berufsaufsicht müssen – im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen – erweitert werden.

  • Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sind folglich nur mit richterlicher Anordnung zulässig.

  • Die Ausgestaltung der Durchsuchung als verwaltungsrechtliche Nachschau, wie sie § 62 Abs. 4 WPO n. F. vorsieht, ist verfassungsrechtlich bedenklich.

Berufsrechtliche Vorschriften, deren Einhaltung sich nicht überprüfen lässt, bieten nur geringen Anreiz, beachtet zu werden. Daher sind die Ermittlungsmöglichkeiten der Wirtschaftsprüferkammer im Bereich der Disziplinaraufsicht zu verbessern. Dem versucht das Berufsaufsichtsreformgesetz nachzukommen. Schwerpunkt des Gesetzes ist die Stärkung der Berufsaufsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer. Zentrale Vorschrift ist deshalb die geplante Neufassung des § 62 WPO a. F. Der Beitrag erläutert die Neuregelung und setzt sich kritisch damit auseinander.

I. Die Reform des Berufsrechts der deutschen Abschlussprüfer

Das Bilanzrechtsreformgesetz hat zum die Unabhängigkeitsvorschriften für deutsche Abschlussprüfer erweitert und die Ausschlussgründe des US-amerikanischen Sarbanes-Oxley Act in die neu gefa...

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