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Telekommunikation; | Kündigung wegen mangelhafter Funkdienstleistungen
Ein Telekommunikationsdienstleistungs-Vertrag (hier: E-Plus Service Vertrag), für den ein sog. Partnertarif gewählt wird, um den Gesprächspartner jederzeit erreichen zu können, kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn überhaupt keine Verbindung aufgrund des Partnertarifs zustande kommt oder die Verbindung ständig stark gestört ist und nach kurzer Zeit wieder abbricht. Beim Abschluß eines Partnertarifs wird stillschweigend vorausgesetzt, daß der Partner jedenfalls in seiner Privatwohnung ständig erreicht werden kann (AG Menden, Urt. v. - 3 C 420/98).