Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AG Menden 20.04.1999 3 C 420/98

Telekommunikation; | Kündigung wegen mangelhafter Funkdienstleistungen

Ein Telekommunikationsdienstleistungs-Vertrag (hier: E-Plus Service Vertrag), für den ein sog. Partnertarif gewählt wird, um den Gesprächspartner jederzeit erreichen zu können, kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn überhaupt keine Verbindung aufgrund des Partnertarifs zustande kommt oder die Verbindung ständig stark gestört ist und nach kurzer Zeit wieder abbricht. Beim Abschluß eines Partnertarifs wird stillschweigend vorausgesetzt, daß der Partner jedenfalls in seiner Privatwohnung ständig erreicht werden kann (AG Menden, Urt. v. - 3 C 420/98).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen