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Bankrecht | Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung
Schadensersatzansprüche gegen eine Bank wegen falscher Anlageberatung unterliegen auch im Falle eines Vermögensverwaltungsvertrags grundsätzlich einheitlich einer dreijährigen Verjährungsfrist nach § 37a WpHG, sofern nicht ausnahmsweise eine vorsätzliche Schädigung in Betracht kommt. Auf die Kenntnis des Kunden von dem Eintritt des Schadens kommt es dabei nicht an. § 37a WpHG enthält im Gegensatz zu § 199 BGB keine subjektive Komponente (OLG Frankfurt/M., Urteil v. - 23 U 287/05, AG 2006 S. 858).