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Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf Aktien
Teilwertabschreibungen einer Körperschaft auf im Streubesitz gehaltene Aktien bleiben im Rahmen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung der erhaltenen Dividenden unberücksichtigt. Dass die Teilwertabschreibung im Rahmen der Ermittlung des maßgeblichen körperschaftsteuerlichen Gewinns unberücksichtigt bleibt, ergibt sich nicht aus § 3c EStG, sondern aus § 8b Abs. 3 KStG.