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Absetzung für Abnutzung für eigenbetrieblich genutzten Gebäudeteil
Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 bemisst sich die AfA-Bemessungsgrundlage nach dem Einlagewert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG abzüglich der bereits im Bereich der Überschusseinkunftsarten vorgenommenen Abschreibungen. Ein Ansatz der AfA nach den fortgeführten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten kommt nicht in Betracht (entgegen R 43 Abs. 6 Satz 1 EStR 1999). Das folgt aus der systematischen und teleologischen Auslegung des Gesetzes.