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Hinzurechnungsbesteuerung des AStG europarechtlich zweifelhaft
§§ 7 ff. AStG nach EuGH-Entscheidung vor dem Aus?
Der EuGH hat in der Rechtssache C-196/04, Cadbury Schweppes plc, entschieden, dass die britischen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (sog. CFC-Regelungen) gegen die Niederlassungsfreiheit aus Art. 43 und 48 EG verstoßen, soweit sie nicht dahingehend (einschränkend) ausgelegt werden können, dass nur rein künstliche Gestaltungen, die der Steuerumgehung dienen, bekämpft werden sollen. Die Entscheidung beschränkt somit die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Regelungen für eine Hinzurechnungsbesteuerung zu erlassen, auf die Bekämpfung offensichtlicher Missbrauchsfälle. Da die britischen CFC-Regelungen im Kern mit den deutschen Bestimmungen zur Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG vergleichbar sind, hat auch der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen aus dieser EuGH-Entscheidung zu bedenken.
Gewinne von Tochtergesellschaften außerhalb des Aufnahmestaats besteuert
Die Cadbury Schweppes plc und Cadburry Schweppes Overseas Ltd waren mittelbar zu 100 v. H. an in Irland ansässigen Tochtergesellschaften beteiligt, deren Aufgabe in der Beschaffung von Geldmitteln zur Finanzierung der übrigen Gesellschaften des Cadbury Schweppes-Konzerns bestand. Nach irischem Steuerr...