Voller Vorsteuerabzug beim Börsengang eines Unternehmens
Leitsatz
Eine Personengesellschaft erbringt bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen keine
Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne des Art. 2 Nr. 1 6. EG-Richtlinie und deshalb keinen steuerbaren (und damit nach § 4
Nr. 8e UStG steuerbefreiten) Umsatz.
Die Ausgabe neuer Aktien stellt keinen in den Anwendungsbereich von Art. 2 Nr. 1 6. EG-Richtlinie fallenden Umsatz dar.
Nach Art. 17 Abs. 1 und 2 6. EG-Richtlinie besteht ein Recht auf Abzug der gesamten Vorsteuern aus den Leistungen, die der
Steuerpflichtige im Rahmen der Ausgabe von Aktien bezogen hat, sofern es sich bei sämtlichen Umsätzen, die dieser Steuerpflichtige
im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit vornimmt, um besteuerte Umsätze handelt.
Fundstelle(n): RAAAC-31776
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 28.03.2006 - 6 V 636/06
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