1) Die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht bereits aufgrund des Weisungsrechts der Gesellschafterversammlung als
nichtselbständig zu qualifizieren.
2) Für die Einordnung der Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend. Die für und
gegen die Selbständigkeit sprechenden Merkmale sind gegeneinander abzuwägen, wobei einzelne Merkmale ggf. unterschiedlich
zu gewichten sind.
3) Dem Merkmal des Unternehmerrisikos in Form des Vergütungsrisikos kommt erhebliches Gewicht zu. Wenn eine Vergütung für
Ausfallzeiten nicht gezahlt wird, spricht dies für Selbständigkeit, wogegen die grundsätzliche Freistellung von einem Vermögensrisiko
der Erwerbstätigkeit für die Nichtselbständigkeit spricht.
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 423 Nr. 7 EFG 2007 S. 225 Nr. 3 INF 2007 S. 53 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15509 Nr. 4 CAAAC-31768
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